Vertragsbedingungen für Gästeführungen und andere Erlebnisleistungen der Tourist-Info St. Martin

Sehr geehrte Gäste,

Die Tourist Info St. Martin (nachfolgend bezeichnet als „StM“) verkauft im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs Gästeführungen und touristische Erlebnisleistungen einschließlich Eintrittskarten und Tickets für Veranstaltungen (nachfolgend zusammen als Erlebnisleistungen bezeichnet). Dies erfolgt sowohl stationär, insbesondere in den örtlichen Tourist-Informationen, als auch über einen Online-Shop über die von der StM betriebenen Websites.

Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen aufmerksam durch.
 

1. Stellung von StM

1.1. StM ist leistungsverantwortlicher Anbieter der Erlebnisleistungen und somit alleiniger Vertragspartner des buchenden Gasts bzw. des Auftraggebers.
1.2. Soweit StM neben dem Anbieten der Erlebnisleistungen als eigene Leistung weitere Leistungen vermittelt, gilt: StM hat die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der StM vorliegen.
1.3. Unbeschadet der Verpflichtungen von StM als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Form-blatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotä-tigkeit der StM und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzli-chen Verpflichtungen ist StM, vorbehaltlich einer abweichenden, ausdrückli-chen Vereinbarung dahingehend, nicht Reiseveranstalter.

2. Anzuwendende Rechtsvorschriften

2.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen der StM und dem Gast bzw. dem Auftraggeber der Erlebnisleistung finden in erster Linie die mit StM getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
2.2. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis anzuwenden sind, nichts anderes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit StM ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

3. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

3.1. Mit seiner Buchung, die schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast bzw. der Auftraggeber der StM als leistungsverantwortlichem Anbieter der Erlebnisleistungen den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschrei-bung für die jeweilige Erlebnisleistung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
3.2. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als "Gruppenauftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Busunternehmen, Rei-severanstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro), so ist dieser allei-niger Auftraggeber und Vertragspartner von StM im Rahmen des Dienst-leistungsvertrages, soweit der Gruppenauftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der spä-teren Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesen Fällen die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittskosten.
3.3. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppenauftraggeber die Buchung als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt, so hat er für sämtliche Verpflichtungen der späteren Teilnehmer unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.4. Der Dienstvertrag über die Erlebnisleistung kommt durch die Bestätigung zu Stande, welche StM im eigenen Namen vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird StM, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast bzw. dem Auftraggeber eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen kurzfristigen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung gegeben.
3.5. Bei Buchungen, die online erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast bzw. der Auftraggeber StM als leistungsverantwortlichem Anbieter der Erlebnisleistungen den Abschluss des Dienstvertrages über die Erlebnisleistung verbindlich an.
b) Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektroni-schem Weg von StM bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit StM als leistungsverantwortlicher Anbieter der Erlebnisleistungen. StM ist frei in ih-rer Entscheidung das Vertragsangebot des Gastes bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht;
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast bzw. beim Auftraggeber zu Stande, welche StM im eigenen Namen vornimmt.
3.6. StM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Erlebnisleistungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobil-funkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die ge-setzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. und 7. dieser Vertrags-bedingungen).

4. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt


4.1. Die geschuldete Leistung von StM besteht aus der Durchführung der Gruppenführung oder der Erbringung der jeweiligen Erlebnisleistung entspre-chend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
4.2. Sofern für eine Erlebnisleistung eine bestimmte Gruppengröße nicht unter- oder überschritten werden darf, ist dies in der Leistungsbeschreibung angegeben.
4.3. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durch-führung der Erlebnisleistung nicht durch eine bestimmte Person geschuldet. Vielmehr obliegt StM die Auswahl des jeweiligen Führers der Erlebnisleistung nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation.
4.4. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person bleibt es vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch eine andere, geeignete und qualifizierte Person zu ersetzen.
4.5. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit StM getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für StM nicht verbindlich.
4.6. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit StM.
4.7. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (ins-besondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungser-bringung) und von StM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt-zuschnitt der Erlebnisleistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungs-ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
4.8. Angaben zur Dauer der Erlebnisleistungen sind Circa-Angaben.
4.9. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Erlebnisleistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Erlebnisleistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftragge-ber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit StM. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Erlebnisleistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und StM vorbehalten, den Vertrag über die Erlebnisleistung ordentlich oder außerordentlich zu kün-digen
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch StM bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere von Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

5. Preise und Zahlung


5.1. Die vereinbarten Preise schließen die Erbringung der Erlebnisleistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
5.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Muse-umsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem Rahmen der Erlebnisleistung besuchter Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Erlebnisleistung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
5.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung gem. Ziffer 3 zahlungsfällig. Sofern in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt, kann die Zahlung bar vor Ort beim Führer der Erlebnisleistung als Inkassobevollmächtigtem von StM oder in der Tourist-Information von StM erfolgen. Bei Online-Buchungen stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten (Bar vor Ort, EC-Karte, Kreditkarte, Rechnung, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung) zur Verfügung. Bei Buchungen über das Buchungstool „Regiondo“ werden die Zahlungen über den Zahlungsdienstleister „Stripe“ abgewickelt. Nähere Informationen dazu finden sich in den Datenschutzbestimmungen.
5.4. Leistet der Gast die Vergütung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl StM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Erlebnisleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gasts besteht, und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist StM berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Er-lebnisleistungsvertrag zurückzutreten und den Gast ggf. mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 und 7 zu belasten.

6.Nichtinanspruchnahme von Leistungen; Kündigung und Rücktritt durch den Gast


6.1. Nimmt der Gast bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von StM zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl StM zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Erlebnisleistung besteht.
b) StM hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die StM durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unter-lässt.
6.3. Der Gast kann den Vertrag nach Vertragsabschluss vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
6.4. Bei einer Kündigung durch den Gast vor Erlebnisleistungsbeginn von Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Pfälzer Abend, Pfälzer Mundart Abend, Comedy Dinner u.ä.) und am Tag der Erlebnisleistung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig. Eine Ticketrückgabe ist nicht möglich. StM hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die sie durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Auf-wendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Erlebnisleistung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch von StM an den Gast nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich er-langt werden kann.
Bei Gästeführungen gilt: Der Gast kann bis 2 Tage vor Führungsbeginn kostenlos stornieren und erhält den Leistungspreis zu 100% erstattet. Bei einer Kündigung ab 1 Tag vor Führungsbeginn ist keine Erstattung des Preises möglich. StM hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die sie durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unter-lässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Erlebnisleis-tung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch von StM an den Gast nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
6.5. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Dienst-leistungen von StM sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche un-berührt.

7. Rücktritt von StM wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl


7.1. StM kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch StM muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für bestimmte Arten von Erlebnissen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) StM hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Leistungsbeschreibung zu verweisen.
c) StM ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Erlebnisleistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Erlebnisleistung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Im Falle einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl kann mit Buchung eine in der Ausschreibung angegebene Anzahlung zur Zahlung fällig werden, die Rest- oder Gesamtzahlung wird mit Bestätigung der Durchführung zahlungsfällig.
7.2. Wird die Erlebnisleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf die Erlebnisleistung geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Haftung von StM


8.1. Eine Haftung von StM für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Erlebnisleistung überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von StM oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von StM vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8.2. StM haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Erlebnisleistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von StM ursächlich oder mitursächlich war.
8.3. Bei Erlebnisleistungen für Minderjährige ist die Anwesenheit von mindes-tens einer Aufsichtsperson zwingend erforderlich. Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Erlebnisleistung dieser Aufsichtsperson.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen


9.1. StM kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von StM nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2. Kündigt StM, so behält StM den Anspruch auf den Leistungspreis; StM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vor-teile anrechnen lassen, die StM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10. Zeiten für die Erlebnisleistungen


10.1. Vereinbarte Anfangszeiten für die Erlebnisleistungen sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, ohne dass StM diese Verspätung zu vertreten hat, wird die Erlebnisleistung mit Rücksicht auf die anderen Erlebnisleistungsteilnehmer ohne weiteres Warten zum vereinbarten Leistungsbeginn begonnen. Ein Minderungsanspruch des Gastes oder Auftraggebers wegen teilweiser Nichterfüllung besteht in diesem Fall nicht.
10.2. Beginnt die Erlebnisleistung durch Umstände verspätet, die StM nicht zu vertreten hat, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Erlebnisleistungszeit. Etwaige Minderungsansprüche des Gastes wegen teilweiser Nichterfüllung der Erlebnisleistung bleiben unbeschadet, soweit der Gast bzw. der Auftraggeber die Verspätung nicht zu vertreten haben.

11. Obliegenheiten des Gastes


11.1. Der Gast bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der jeweiligen vereinbarten Erlebnisleistung sofort gegenüber dem Führer der Erlebnisleistung als Empfangsboten von StM anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen von StM ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Erlebnisleistung nach Beginn der Erlebnisleistung sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung von StM erheblich mangelhaft ist und diese Män-gel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein An-spruch auf Rückerstattung.
11.3. Dem Gast bzw. Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

12. Besondere Obliegenheiten der Gäste in Bezug auf Erlebnisse unter freiem Himmel


12.1. Es obliegt dem Kunden, sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.
12.2. StM schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung.
12.3. StM kann den Kunden bei begründeten Anzeichen, dass die Erlebnisleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschlie-ßen, wenn der Kunde sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. Ziffer 6 gilt entsprechend.
12.4. Für den Fall, dass der Kunde wegen einer nicht von StM verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder ab-bricht, gelten ebenso die Regelungen gem. Ziffer 6.
12.5. Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnisleistung geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in an das Erlebnis nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich StM vor, den Kunden aus Sicherheitsgründen von der Erlebnisleistung ganz oder teilweise auszuschließen.


13. Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Erlebnisse mit körperlicher Aktivität (z.B. Wanderführungen, Angebote mit Fahrrad, Segway o.ä.)


13.1. Für Erlebnisse mit körperlicher Aktivität gilt Ziffer 12 entsprechend.
13.2. Trotz Begleitung der Erlebnisse durch einen Guide, erfordern die Erleb-nisse ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
13.3. Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnis geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich der An-bieter der Erlebnisse vor, den Kunde aus Sicherheitsgründen von dem Erlebnis ganz oder teilweise auszuschließen
13.4. Anweisungen der Guides ist vor und während der Erlebnisse Folge zu leisten. Verkehrsregeln sind einzuhalten und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer stets zu nehmen.
13.5. Bei körperlich aktiven Erlebnissen auf Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht gestattet.
13.6. Es bleibt StM vorbehalten, die geplanten Erlebnisse nach den Kenntnissen der teilnehmenden Kunden, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der der StM obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
13.7. Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen von Ge-fahren bei Erlebnissen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen, Krankheit oder Erschöpfung eines teilnehmenden Kunden.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)


14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch StM stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungs-zeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Verein-barung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leis-tungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Er-lebnisangeboten ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Erlebnisse nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.
14.3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von StM bei der Inanspruchnahme von Leis-tungen zu beachten.
14.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des StM vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeit-punkt der Leistungserbringung nach denen für die Erlebnisangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.
14.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

15. Rechtswahl; Gerichtsstand; Alternative Streitbeilegung


15.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen StM und dem Gast bzw. Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Führer der Erlebnisleistung vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Er-lebnisleistung.
15.3. Der Gast bzw. der Auftraggeber kann Klagen gegen StM nur an deren allgemeinen Gerichtsstand erheben.
15.4. Für Klagen von StM gegen den Gast bzw. den Auftraggeber ist, soweit nicht der Gerichtsstand des Erfüllungsorts begründet ist, der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. des Auftraggebers maßgeblich. Ist der Auftragge-ber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Ge-richtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen von StM deren Geschäftssitz.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichts-stand gelten nicht, soweit zu Gunsten des Gastes oder des Auftraggebers in auf den Vertrag mit StM anwendbaren Vorschriften der Europäischen Union etwas Abweichendes bestimmt ist.
15.6. StM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass StM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil-nimmt, soweit in Printmedien oder Internetauftritten der StM nichts anderes angegeben ist. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucher-streitbeilegung nach Drucklegung dieser Vertragsbedingungen für StM ver-pflichtend würde, informiert StM den Gast hierüber in geeigneter Form. StM weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wur-den, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.eu-ropa.eu/consumers/odr/ hin.


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Anbieter von Gästeführungen und touristischer Erlebnisleistungen nach Maßgabe vorstehender Vertragsbedingungen ist:


Tourist-Info St.Martin
Kellereistraße 1
67487 St. Martin
Tel. 06323 - 5300
Fax 06323 - 98 13 28
E-Mail: tourismus@sankt-martin.de
Internet: www.sankt-martin.de